Reiseinformationen für Reisen mit Ihrem Hund oder ihrer Katze

Einheitliche Bestimmungen seit dem 1. Oktober 2004 für Hunde, Katzen und Frettchen im privaten Reiseverkehr innerhalb der Europäischen Union.

 

Generelle Regelungen für alle EU-Mitgliedsländer

Der blaue „EU-Heimtierausweis“ ist jetzt verbindlich. Dieser Ausweis kann von einem ermächtigten niedergelassenen Tierarzt ausgestellt werden. Zusätzlich ist eine individuelle Kennzeichnung Ihres Tieres mittels Tätowierung (noch bis 2012) oder Mikrochip und Eintragung dieser Kennzeichnung im EU-Heimtierausweis vorgeschrieben. Für alle Länder ist eine gültige Tollwutimpfung (mindestens 30 Tage und höchstens 365 alt) vorgeschrieben, die in diesem EU-Ausweis dokumentiert sein muss.

Ausnahmen innerhalb der EU:Großbritannien, Irland, Malta und Schweden

Da diese Länder tollwutfrei sind, sind sie ermächtigt, für eine Übergangsfrist (von zunächst 5 Jahren) zusätzliche Auflagen für das Reisen mit dem Haaustier zu erlassen. Dies sind unter anderem Tollwuttiterbestimmungen (zum Nachweis einer erfolgreichen Impfung) und Behanddlungen gegen Zecken und Bandwürmer.

Weiterführende Bestimmungen:

In einigen Ländern sind noch weitere Bestimmungen zu beachten, wie zum Beispiel das Mitführen eines Maulkorbs etc. Detaillierte Informationen (auch für Länder ausserhalb der EU) finden Sie zum Beispiel bei Impfstoffherstellern wie Merial oder Virbac oder als Merkblatt in unserer Praxis.